Die Specialized Fabrication Group LLC und ihre Tochtergesellschaften (zusammenfassend„SFE Group“) gewähren dem Käufer eines von der SFE Group hergestellten Produkts („Produkt“oder„Produkte“) eine Garantie („Beschränkte Garantie“), dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versands an den Käufer und während der nachstehend definierten Garantiezeit frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sind, vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bestimmungen. Entspricht ein Produkt nicht der beschränkten Garantie, wird die SFE Group oder ein von der SFE Group bevollmächtigter Dritter das mangelhafte Produkt im Umfang der Nichtkonformität reparieren oder ersetzen, sofern der Käufer der SFE Group unverzüglich und in jedem Fall innerhalb der Garantiezeit eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt, in der die Nichtkonformität oder der Mangel detailliert beschrieben wird.
Die Gewährleistungsfrist beträgt: (a) zwölf (12) Monate ab dem Datum des Versands an den Käufer für alle Produkte, die unter den Markennamen B&B™, Bortech®, Calder®, Climax®, Fit-up Pro™, H&S Tool®, Mathey Dearman®, Magnatech®, PPM™ oder TAG™ verkauft werden; (b) zwölf (12) Monate ab dem Datum des Versands an den Kunden für Schweißgeräte und elektrische Bauteile, die unter dem Markennamen Axxair® verkauft werden; (c) vierundzwanzig (24) Monate ab dem Versanddatum an den Käufer für mechanische Teile, die unter dem Markennamen Axxair® verkauft werden; und (d) vierundzwanzig (24) Monate ab dem Versanddatum an den Käufer für Orbital-Sägerahmen, die unter dem Markennamen Axxair® verkauft werden und die [Artikelnummer] 81/121/122/171/172/222/322/421/521/721/1100.
Die beschränkte Garantie ist die einzige Garantie der SFE Group in Bezug auf ein Produkt, und die SFE Group schließt ausdrücklich alle sonstigen Zusicherungen und Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf dieses Produkt aus, seien sie ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich vorgeschrieben, einschließlich jeglicher Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Die hierin genannten Rechtsbehelfe und Einschränkungen stellen die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Käufers bei Leistungsproblemen mit dem Produkt dar.
Die SFE Group haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall oder -unterbrechung, Datenverlust, Kosten für Ersatzbeschaffung, Betriebsunterbrechungen oder für besondere, exemplarische, strafrechtliche, indirekte, Folge- oder Begleitschäden haftbar; in keinem Fall haftet die SFE Group gegenüber dem Käufer oder dessen Kunden (sofern vorhanden) insgesamt über den Betrag hinaus, den der Käufer für das mangelhafte Produkt an die SFE Group gezahlt hat, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, selbst wenn die SFE Group auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
Die beschränkte Garantie gilt nicht für:
Jedes Produkt, (a) das Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäßer Behandlung, Unfällen oder unsachgemäßen Änderungen, Installationen, Reparaturen oder Wartungsarbeiten ausgesetzt war, die nicht von der SFE Group verursacht wurden; (b) das für einen anderen Zweck als den vorgesehenen Verwendungszweck des Produkts verwendet wurde; (c) das unter Verstoß gegen geltendes Recht verwendet wurde; (d) das entgegen den Sicherheits- und sonstigen Anweisungen der SFE Group verwendet wird, die in Produktsicherheitshinweisen, Warnungen, Anleitungen und Schulungsunterlagen, Handbüchern, Videobändern oder ähnlichen Materialien bereitgestellt werden; oder (e) das von einer anderen Person als der SFE Group oder einem autorisierten Vertreter der SFE Group repariert oder verändert wurde.
Die SFE Group übernimmt keine Gewährleistung für Materialien und Komponenten von Drittanbietern. In Bezug auf solche von Drittanbietern gelieferten Materialien oder Komponenten, die die dokumentierten Prüf- und/oder Testanforderungen der SFE Group erfüllt haben, werden hiermit alle Gewährleistungen von Drittanbietern von Materialien und/oder Komponenten in Bezug auf die in den Produkten enthaltenen Materialien und Komponenten von der SFE Group an den Kunden abgetreten, soweit dies der SFE Group rechtlich gestattet ist.

